Bisher werden lediglich in Fahrzeugen der Ober- bzw. Luxusklasse derartige Vorrichtungen serienmäßig installiert, auch wenn der ADAC dies schon seit Jahren für alle PKW fordert.
Verstöße gegen dieses „hand-held-Verbot“ werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Am 1. April 2004 wurden die S
In Deutschland ist es für den Fahrer eines Kraftfahrzeuges seit 1. Februar 2001 verboten, ( das sogenannte „hand-held-Verbot“ ), während der Fahrt ohne Freisprechanlage zu telefonieren. Durch den Einbau von Freisprechanlagen wird das Unfallrisiko durch Ablenkung des Fahrers vermindert bzw. die Sicherheit während der Fahrt erhöht.
Freisprechanlagen werden meist in Autos eingebaut. Sie erlauben es über ein Mikrofon und Lautsprecher zu telefonieren, ohne den Hörer in die Hand nehmen zu müssen.
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